Sehr geehrte Flottenkunden,
sind Ihre Fahrzeuge „Vollkasko“ versichert? In der Regel haben Sie auch eine Selbstbeteiligung, stimmt’s?
Auch wenn Sie die Selbstbeteiligung auf die Arbeitnehmer umlegen können, gibt es für viele die Möglichkeit, sich über unsere Privathaftpflichtversicherung vor dem finanziellen Risiko abzusichern.
Auch wenn ein Sicherheitstraining absolviert wurde, gibt es einfach Umstände, die zu einem Vollkaskoschaden führen.
Für Vollkaskoschäden, für die z.B. der Arbeitnehmer als Fahrer die Schuld trägt (vereinfachtes Beispiel: Arbeitnehmer fährt mit dem Wagen ohne andere Einflüsse gegen eine Laterne), kann über einen sehr guten Privathaftpflichtversicherer das Kostenrisiko der Selbstbeteiligung ausgelagert werden. Es sind Schäden abgesichert, die schuldhaft verursacht werden.
Bevor jetzt jemand an Vorsatz denkt, muss ich gleich die Handbremse ziehen. Schuldhaft ist zum Beispiel der Fall mit der Laterne. Wenn Ihr Arbeitnehmer das Fahrzeug bei Silvester auf der Straße parkt und das Fahrzeug durch eine Rakete beschädigt wird, dann war das nicht schuldhaft. Vandalismus gilt hier bei der Übernahme der Selbstbeteiligung als Beispiel nicht. Das Thema Vorsatz ist wie marktüblich überhaupt nicht versicherbar.
Grundlegend kann man sagen, dass jeder Fall auf das Thema "Schuldhaft" geprüft wird.
Welche Besonderheiten gibt es?
Diese Variante gilt nur für den berechtigten Gebrauch eines
- Personenkraftwagens,
- Kraftrades oder
- Wohnmobiles bis 4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
soweit es nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt ist.
Sofern ein Gespann vorhanden ist, so gilt das auch für das Mitführen eines Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängers.
Das Thema LKW ist somit komplett ausgeschlossen.
Aufpassen muss man, wenn der Geschäftsinhaber oder über den Privathaftpflichtvertrag mitversicherte Personen fahren.
Beispiel:
Einer Erhöhung der Selbstbeteiligung macht keinen Sinn, da es Fälle geben kann, in denen dieser Baustein nicht greift. Wählen Sie die Selbstbeteiligung so, wie Sie es auch ohne diesen Hinweis machen würden.
Sebastian Herrmann - Geschäftsführer
Der Zusatzbaustein über die Erstattung der Selbstbeteiligung in der KFZ-Vollkaskoversicherung ist ein guter Schutz für Arbeitnehmer und Co.. Ausschlaggebend ist, dass es keinen Unterschied von Stückbeitrag zum klassischen KFZ-Tarif mit Schadenfreiheitsrabatt gibt. Eine Selbstbeteiligung gibt es ja in beiden Varianten. Bitte bedenken Sie jedoch, dass eine Privathaftpflicht für andere Zwecke gedacht ist. Der Abschluss ist nur telefonisch über uns möglich.
+49 8856 932212