Ambulanter Pflegedienst / Lieferdienst

3-20 Fahrzeuge
22. September 2020

Ambulanter Pflegedienst / Lieferdienst

Ab 3 ziehenden Fahrzeugen können wir einen Kleinflottentarif auch für den Bereich Ambulanter Pflegedienst bzw. Lieferdienst (Bsp.: Lieferung und Speisen wir Pizza und Co.) anbieten. Aufgrund der schlechten Risiken die gezeichnet wurden ist eine Schadenrenta (die letzten 3 Jahre und das aktuelle Jahr) erforderlich. Dafür kann aber bis zu 30% Sondernachlass gewährt werden. Bei Neugründung wird keine Schadenrenta benötigt.

 

 

Bitte beachten Sie folgendes Zeichnungsverbot für diesen Spezialtarif:

  • Gefahrguttransport, gewerblicher Güterverkehr, Transport von Fremdgütern, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Saisonkennzeichen, vom Vorversicherer gekündigte Verträge
 

Vorteile dieses Rahmenvertrages:

  • Pflegedienste, Menü- und Bringservice sind versicherbar
  • Es wird keine Schadenaufstellung benötigt. In der Praxis braucht man zwischen 3-5 Jahre rückwirkend.
  • keine Tarifmerkmale (Fahrleistung, Fahrerkreis, Abstellort und mehr)
  • PKW's erhalten eine Sondereinstufung von SF17, auch wenn der bisherige Schadenfreiheitsrabatt schlechter ist.
  • Lieferwägen, LKW's und Zugmaschinen erhalten eine Sondereinstufung von SF10.

Versicherbare Fahrzeugarten:

  • PKW (WKZ 112)
  • LKW im Werkverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 251)
  • LKW im Werkverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht (WKZ 351)
  • Zugmaschine im Werknahverkehr (WKZ 401)
  • landwirtschaftliche Zugmaschine mit grünem Kennzeichen (WKZ 451)
  • Anhänger zu landwirtschaftlichen Zugmaschinen (WKZ 551)
  • Anhänger / Auflieger im Werkverkehr (WKZ 581)
 
 
 

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